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Aktuelle Fassung vom 06.04.2022
AGB für die Erstellung von Webseiten. Die AGB für unsere Servicepläne finden Sie unter diesen AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Die gegenständlichen Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) regeln (in der jeweils geltenden und vereinbarten Fassung) abschließend die Geschäftsbeziehung zwischen BlackMountain GmbH, Liechtensteinstrasse 111- 115, 1090, Wien (DACCORD) und dem Kunden (Kunde) betreffend die von DACCORD zu erbringenden Dienstleistungen auf dem Gebiet des Webdesigns (Dienstleistungen).
1.2. Klarstellend wird festgehalten, dass der Kunde ausreichend Gelegenheit hatte, sich über den Inhalt und die Regelungsweite der AAB vertraut zu machen und DACCORD sämtliche Anfragen hierzu ausreichend und zufriedenstellend beantwortet hat. Die AAB wurden überdies durch das zugrundeliegende, von DACCORD dem Kunden übermittelte Angebot (Angebot) vertraglich vereinbart und sind sohin für das gegenständliche Vertragsverhältnis maßgeblich.
1.3. Allenfalls bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AAB bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen Zustimmung durch DACCORD. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne der Bezug habenden Bestimmungen (insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes, Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes und Verbrauchergewährleistungsgesetzes) handeln sollte (der B2B-Kunde alleine Unternehmenskunde), hat eine derartige Zustimmung durch DACCORD im Übrigen schriftlich zu erfolgen.
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1. DACCORD hat dem Kunden auf Basis der von diesem im Vorhinein bereitgestellten Informationen, Grundvorstellungen und Unterlagen (wie etwa im Wege der Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefonat, übermittelte Wünsche, Bilder und/ oder ein allfälliges persönliches Erstgespräch vor Ort) ein erstes unverbindliches Angebot gestellt. DACCORD trifft keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen.
2.2. DACCORD ist an das Angebot 1 (ein) Monat ab Übermittlung an den Kunden gebunden; dieses weist die von DACCORD angebotenen Dienstleistungen zum angegebenen Brutto-Gesamtpreis (Preis) aus. Nach Ablauf der Bindungsfrist ist DACCORD zu einseitigen Abänderungen des Angebots ermächtigt. Von DACCORD vor dem Angebot erteilte Kostenschätzungen, Kostenvoranschläge im Sinne des § 1170 ABGB sind unverbindlicher Natur und binden DACCORD nicht. Der Kunde hat für einen Kostenvoranschlag nur dann ein gesondertes Entgelt zu entrichten, wenn hier hierauf vorab hingewiesen wurde; Unternehmenskunden schulden hierfür, sofern eine weitere Beauftragung unterbleibt, ein angemessenes Entgelt.
2.3. Das Angebot enthält die für die Erstellung einer Internetpräsenz erforderlichen Webdesign-Leistungen im üblichen Ausmaß. Im Angebot jedenfalls nicht enthalten und daher, sofern vom Kunden gewünscht, gesondert zu beauftragen sind insbesondere die (i) Wartung der Webseite, (ii) Hostingservice-Leistungen, (iii) Business Betreuung (iv) Domain Management, (v) Technisches SEO (vi) E-Mail Management, (vii) E-Commerce Infrastruktur und viii) Sonstige Zusatzleistungen / Mehrleistungen wie (beispielsweise, aber nicht ausschließlich) die Entwicklung eines Online-Bestellsystems („Online-Shop“).
2.4. Das Angebot beinhaltet und beschränkt sich auf die einmalige (vollständige) Erbringung der darin angeführten Dienstleistungen sowie Adaptierungen im Ausmaß von 3 (drei) Überarbeitungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Abänderungen jeglicher Art, insbesondere solcher welche durch den Kunden und / oder sonstige Dritte gewünscht werden, im ausgewiesenen Preis nicht enthalten sind und gesondert verrechnet werden. Für von DACCORD zu erbringenden weiteren Dienstleistungen wird ein Stundensatz in Höhe von EUR 150,00 oder CHF 200,00 zzgl. USt vereinbart.
2.5. DACCORD arbeitet mit sogenannten Webseiten Frameworks (Themes, Templates), das Angebot welches von DACCORD versendet wird, beruht darauf. Änderungen die über die Möglichkeiten des Frameworks hinausgehen, müssen gesondert verrechnet werden.
3. Bestellung und Vertragsabschluss
Der Kunde erklärt durch (firmenmäßige) Gegenzeichnung oder schriftliche/elektronische Bestätigung des von DACCORD unterfertigten Angebots die Annahme; dem Angebot liegen die gegenständlichen AAB zu Grunde. Durch Gegenzeichnung kommt der Vertrag rechtswirksam zu Stande. Sämtliche Unterschriften gemäß diesem Punkt können auch in Form einer digitalen Unterschrift erfolgen.
4. Rücktrittsrecht des Kunden
Klarstellend wird festgehalten, dass es sich bei den Dienstleistungen um individuell, auf die Kundenspezifikationen zugeschnittene Produkte und Dienstleistungen handelt und der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung im Sinne des § 10 FAGG erteilt hat, dass DACCORD vor Ablauf der Rücktrittsfrist vorzeitig tätig wird und den Vertrag erfüllt. Aufgrund der Ausnahmebestimmungen des § 18 Abs 1 Z 1 FAGG und § 18 Abs 1 Z 3 FAGG steht dem Kunden sohin kein Rücktrittsrecht zu.
5. Information und Mitwirkungspflicht
5.1. Der Kunde hat DACCORD sämtliche Informationen, die diese zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind auf erste Aufforderung hin, jedenfalls innerhalb angemessener Frist, zur Verfügung zu stellen und bei der Erledigung entsprechend mitzuwirken. Der Kunde hat insbesondere, auf Aufforderung, bei der Erfüllung Allgemeiner Auftrags-/Geschäftsbedingungen beauftragter Dritter (im Sinne des Punktes 6 (sechs)) mitzuwirken und sich diesen, allenfalls, zu unterwerfen.
5.2. Der Kunde hat sohin sämtliche zur Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen. DACCORD ist berechtigt, bei Missachtung dieser Bestimmung durch den Kunden, den Vertrag (nach Setzung einer angemessenen Nachfrist) fristlos zu kündigen. Bis dahin entstandene Kosten müssen DACCORD ersetzt werden.
6. Subunternehmer
DACCORD ist zur Erbringung der Dienstleistungen berechtigt, sich geeigneter Dritter zu bevollmächtigen und Produkte und (Dienst)-Leistungen, welcher Art auch immer (insbesondere von Programmierer-Innen, Informatiker-Innen, EntwicklerInnen, Systemadministrator-Innen, IT-Dienstleister-Innen, Web-Designer-Innen, Security-Expert-Innen), nach eigenem Ermessen entsprechend hinzuzuziehen. Klarstellend wird allerdings festgehalten, dass dem Kunden hierdurch keine finanziellen Nachteile, in welcher Form auch immer, entstehen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.
7. Preise
7.1. Alle Preise, die von DACCORD angegeben oder bekanntgegeben wurden, verstehen sich (je nach Land) in Euro oder CHF einschließlich der jeweils (d.h. am Erfüllungsort) gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anderslautend angegeben.
7.2. Klarstellend wird festgehalten, dass Fremdkosten und allfällige im Zusammenhang mit den Dienstleistungen stehende Domain- oder Lizenzkosten nicht vom, im Angebot ausgewiesenen Preis mitumfasst sind. Diese werden gesondert verrechnet.
8. Leistungserbringung
8.1. DACCORD hat die Dienstleistungen, wie im Angebot vereinbart, gewissenhaft, und im Einklang mit den Vertragsunterlagen zu erbringen.
8.2. Ist die (ordnungsgemäße) Leistungserbringung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht möglich, berührt dies den Anspruch von DACCORD hinsichtlich des Preises nicht. Diesfalls hat der Kunde, ungeachtet dessen, die vertraglich geschuldeten Zahlungen zu leisten.
8.3. Ist die Leistungserbringung durch DACCORD aus Gründen höherer Gewalt jedenfalls unmöglich (z.B.: Krieg, Seuche, Pandemien, wie die Covid19-Pandemie), erlöschen die wechselseitigen Leistungspflichten gemäß § 1447 ABGB. Die Regelungen gemäß diesem Punkt 8 (acht) gelten sinngemäß für beauftragte / in Anspruch genommene Subunternehmer.
8.4. DACCORD hat den Kunden nach besten Kräften über den Projektfortschritt und zeitliche Meilensteine zu unterrichten.
8.5. Die Änderungen des Kunden aus den Feedbackschleifen werden von DACCORD Werktags innerhalb von 48 Stunden umgesetzt. DACCORD können keine früheren Deadlines gesetzt werden. Sollte es sich um komplexere Änderungen handeln für die externe Dienstleister benötigt werden, kann die Umsetzung bis zu 2 Wochen dauern.
8.6. Um einen möglichst effizienten Projektablauf zu gewährleisten und eine gute Dokumentation über das Projekt zu haben, findet die Kommunikation via E-Mail und über Google Docs statt. Persönliche Treffen und Telefonate müssen vorher besprochen und terminiert werden.
9. Abnahme
Der Kunde muss die fertige Webseite oder einen fertigen Zwischenschritt innerhalb von 14 Tagen abnehmen. Sollte sich der Kunde nicht innerhalb dieser Zeit melden, gilt der Schritt als abgenommen und kann Rückwirkend nur noch mit der Zustimmung von DACCORD abgeändert werden. Sollte die finale Webseite nicht innerhalb von 14 Tagen abgenommen werden, darf DACCORD den noch offenen Betrag in Rechnung stellen und die Webseite gilt als abgenommen.
10. Zahlungsmodalitäten
10.1. Es steht dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs frei, eine der von DACCORD angebotenen Zahlungsarten zu wählen; Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf Anfrage hin informiert.
10.2. Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, schuldet er DACCORD Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Hinsichtlich Unternehmenskunden gelangt sohin ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 9,2 % (neun Komma zwei Prozent) über dem Basiszinssatz zur Anwendung. Für Mahnungen werden Mahnspesen in Höhe von 10 % (zehn Prozent) des Preises je Mahnung in Rechnung gestellt. In einem solchen Fall ist DACCORD überdies berechtigt, die nächsten Dienstleistungen gemäß Projektplan einzustellen.
10.4. Klarstellend wird festgehalten, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen gemäß Punkt 9.3 (neun Punkt drei) weiterführende Ansprüche von DACCORD (welcher Art auch immer) unberührt lässt. DACCORD ist in diesem Fall insbesondere berechtigt, Inkasso-Unternehmen und/ oder Rechtsanwälte mit der Einbringung der offenen Forderung/ des Preises zu beauftragen. Klarstellend wird festgehalten, dass es DACCORD auch gestattet ist, Forderungen betreffend den Preis an Dritte (etwa im Rahmen des Factoring) abzutreten bzw. zu veräußern. Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten hat der Kunde vollständig zu tragen.
10.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung im Sinne des § 1438 ABGB lediglich dann berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von DACCORD anerkannt wurden. Darüber hinaus ist der Kunde lediglich dann zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt, soweit und sofern die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
11. Geistiges Eigentum
11.1. Sämtliche, im Zusammenhang mit den beauftragten Dienstleistungen stehenden geistigen Eigentumsrechte (welcher Art auch immer, wie etwa Anregungen, Ideen, Konzepte und Scribbles und spezielle bzw. individuell angepasste (Ausführungs)-Details und sonstige Unterlagen) verbleiben im vollständigen Eigentum von DACCORD. Durch vollständige Bezahlung des Preises erwirb der Kunde das Recht zur Nutzung, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis beruht.
11.2. Die Urheber-, Verwertungs- und verwandten Schutzrechte, sonstigen Immaterialgüterrechte von DACCORD und/ oder von DACCORD beauftragten Dritten geschaffenen Werke und sonstigen immaterialgüterrechtlichen Schutz genießenden Arbeitsergebnisse, verbleiben bei DACCORD und dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich in jenem Umfang genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden, in dem die Befugnis dazu dem Kunden von DACCORD schriftlich eingeräumt wurde.
11.3. DACCORD ist bei Zuwiderhandeln gegen Punkt 10.1 und Punkt 10.02 (zehn Punkt eins und zehn Punkt zwei) vom Kunden – nach vorangegangener schriftlicher Mahnung und Gelegenheit zur Verbesserung – berechtigt, für jeden Verstoß eine Pönale in Höhe des doppelten Preises zu verlangen; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
12. Gewährleistung
12.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Gewährleistung (sohin §§ 932ff ABGB bzw. (je nach Anwendbarkeit) die Regelungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG)).
12.2. Hinsichtlich Unternehmenskunden gilt (abweichend und ergänzend Folgendes):
- Die Gewährleistungsfrist beträgt (abweichend von § 929 ABGB) 1 (ein) Jahr.
- Die gesetzlich normierte Beweislast wird zu Gunsten von DACCORD abbedungen. Der Kunde hat sohin nachzuweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
- Die Mängelrüge ist rechtzeitig zu erheben, andernfalls das Produkt als genehmigt und vertragskonform gilt.
- DACCORD werden zur Mängelbehebung 2 (zwei) Versuche eingeräumt.
12.3. Stellen sich Mängelbehauptungen des Kunden als grundlos und unberechtigt dar, hat dieser DACCORD sämtliche entstandenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Feststellung der Mängelfreiheit stehen, auf erste Aufforderung hin, jedenfalls innerhalb angemessener Frist, zu ersetzen.
13. Haftung
13.1. DACCORD haftet für die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen (nachträglicher) Unmöglichkeit der Leistung oder Verzug hinsichtlich Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.2. Hinsichtlich Unternehmenskunden gilt (abweichend und ergänzend Folgendes):
- Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch DACCORD abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung für [Programmierer-Innen/ Informatiker-Innen/ Entwickler-Innen/ Systemadministrator-Innen/ IT Dienstleister-Innen.]
- Schadenersatzansprüche sind binnen 2 (zwei) Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen.
13.3. Die Haftung von DACCORD ist jedenfalls ausgeschlossen für Schäden, die dem Kunden durch fehlerhafte Inbetriebnahme, Wartung oder Instandhaltung sowie durch beauftragte externe Dritte (z.B.: Webdesigner-Innen, Programmierer-Innen, Reinigungsdienstleister) entstehen, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Darüber hinaus wird jedenfalls die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen. Sollte DACCORD diesbezüglich, von wem auch immer, in Anspruch genommen werden, hat der Kunde DACCORD vollkommen schad- und klaglos zu halten.
13.4. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die DACCORD haftet, Versicherungsleistungen erhält, hat der Kunde diese in Anspruch zu nehmen und beschränkt sich die Haftung von DACCORD diesfalls um die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme der Versicherung entstehen (insbesondere Pflicht zur Zahlung einer erhöhten Versicherungsprämie).
13.5. Die Haftungsausschlüsse gemäß diesem Punkt 12 (zwölf) umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, vertretungsbefugte Organe und Gehilfen von DACCORD.
14. Speicherung des Vertragstextes
14.1. DACCORD trägt dafür Sorge, dass der Kunde den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an DACCORD ausdrucken kann.
14.2. DACCORD speichert den Vertragstext intern (in Einklang mit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung ab), unterlässt aber jegliche Veröffentlichung.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Diese Auftragsbedingungen und das hierdurch in weiterer Folge begründete Vertragsverhältnis unterliegen österreichischem Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen).
15.2. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Zustandekommen und Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, Alsergrund vereinbart, soweit und sofern zwingende Rechtsnormen dieser Gerichtsstandklausel nicht entgegenstehen.
16. Referenzierung und Social Media
16.1. DACCORD ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden auf der eigenen Onlinepräsenz (www.daccord.io) namentlich zu nennen und, sofern verfügbar, überdies sein Logo auf Kundenreferenzlisten zu verwenden. Darüber hinaus erteilt der Kunde seine Zustimmung, dass DACCORD im Rahmen der Auftragserfüllung (selbst oder durch Dritte) erstellte Fotos und Abbildungen auf der zuvor genannten Onlinepräsenz und DACCORD zugehörigen Social-Media-Plattformen (z.B.: die Meta-Dienste Facebook, Instagram) nach eigenem Ermessen veröffentlichen darf.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Änderungen, Ergänzungen, Modifizierungen oder jede sonstige Abweichung von diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürften zu Ihrer Gültigkeit und Wirksamkeit der Schriftform und müssen zwischen DACCORD und dem Kunden ausdrücklich vereinbart werden.
17.2. Sollten einzelne Regelungen der gegenständlichen AAB ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein, wird hierdurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen gelten als durch jene ersetzt, welche den gewünschten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.
17.3. Schriftliche oder elektronische Erklärungen sowie Rechnungen gelten dann als dem Kunden zugegangen, wenn sie an eine bekanntgegebene Postadresse oder E-Mail-Adresse des Kunden übermittelt wurden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche geschäftlichen Schriftstücke, Rechnungen etc. elektronisch erstellt und übermittelt werden.
17.4. Der Kunde ist in Kenntnis über die Neuerungen und Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (und des österreichischen Datenschutzgesetzes) und erklärt sich vor diesem Hintergrund ausdrücklich damit einverstanden, dass DACCORD personenbezogene Daten (z.B.: Name, Anschrift) insoweit verarbeitet, überlässt und / oder übermittelt, soweit und sofern dies zur Erfüllung des zugrundeliegenden Auftrags zwischen dem Kunden und DACCORD notwendig und zweckmäßig ist.
AGB für unsere Servicepläne.
1. Geltungsbereich
1.1. Die gegenständlichen Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) regeln (in der jeweils geltenden und vereinbarten Fassung) abschließend die Geschäftsbeziehung zwischen BlackMountain GmbH, Liechtensteinstrasse 111- 115, 1090, Wien (DACCORD) und dem Kunden (Kunde) betreffend die von DACCORD zu erbringenden Dienstleistungen (insbesondere auf den Gebieten des Webhosting, der Business Betreuung, und des Domain Managements) (Dienstleistungen).
1.2. Klarstellend wird festgehalten, dass der Kunde ausreichend Gelegenheit hatte, sich über den Inhalt und die Regelungsweite der AAB vertraut zu machen und DACCORD sämtliche Anfragen hierzu ausreichend und zufriedenstellend beantwortet hat. Die AAB wurden überdies durch das zugrundeliegende, von DACCORD dem Kunden übermittelte Angebot (Angebot) vertraglich vereinbart und sind sohin für das gegenständliche Vertragsverhältnis maßgeblich.
1.3. Allenfalls bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AAB bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen Zustimmung durch DACCORD. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne der Bezug habenden Bestimmungen (insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes, Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes und Verbrauchergewährleistungsgesetzes) handeln sollte (der B2B-Kunde alleine Unternehmenskunde), hat eine derartige Zustimmung durch DACCORD im Übrigen schriftlich zu erfolgen.
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1. DACCORD hat dem Kunden auf Basis der von diesem im Vorhinein bereitgestellten Informationen, Grundvorstellungen und Unterlagen (wie etwa im Wege der Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefonat, übermittelte Wünsche, Bilder und/ oder ein allfälliges persönliches Erstgespräch vor Ort) ein erstes unverbindliches Angebot gestellt. DACCORD trifft keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen.
2.2. DACCORD ist an das Angebot 1 (ein) Monat ab Übermittlung an den Kunden gebunden; dieses weist die von DACCORD angebotenen Dienstleistungen zum angegebenen Brutto-Gesamtpreis (Preis) aus. Nach Ablauf der Bindungsfrist ist DACCORD zu einseitigen Abänderungen des Angebots ermächtigt. Von DACCORD vor dem Angebot erteilte Kostenschätzungen, Kostenvoranschläge im Sinne des § 1170 ABGB sind unverbindlicher Natur und binden DACCORD nicht. Der Kunde hat für einen Kostenvoranschlag nur dann ein gesondertes Entgelt zu entrichten, wenn hier hierauf vorab hingewiesen wurde; Unternehmenskunden schulden hierfür, sofern eine weitere Beauftragung unterbleibt, ein angemessenes Entgelt.
2.3. Das Angebot referenziert auf eines von DACCORD auf deren Online-Präsenz angegebenen Leistungspakete (Essential, Professional oder Corporate) (All-in-One Betreuungspaket). Die Leistungspakete lassen sich, wie folgt, zusammenfassen:
- Essential (EUR 59 / Monat): Beratung, Wartung und Hosting
- Professional (EUR 159 / Monat): Beratung, Wartung, Hosting Betreuung, Domain Management und Technisches SEO
- Corporate (EUR 359 / Monat): Beratung, Wartung, Hosting Betreuung, Domain Management, Technisches SEO, E-Mail Management und E-Commerce
- Essential Schweiz (CHF 89 / Monat): Beratung, Wartung und Hosting
- Professional Schweiz (CHF 239 / Monat): Beratung, Wartung, Hosting Betreuung, Domain Management und Technisches SEO
- Corporate Schweiz (CHF 519 / Monat): Beratung, Wartung, Hosting Betreuung, Domain Management, Technisches SEO, E-Mail Management und E-Commerce
Im jeweiligen Webhostingpaket jedenfalls nicht enthalten und daher, sofern vom Kunden gewünscht, gesondert zu beauftragen und vergüten sind insbesondere die (i) Webdesign-Erstellung und (ii) sonstige diesbezügliche Zusatzleistungen / Mehrleistungen (wie Entwicklung eines Online-Bestellsystems („Online-Shop“).
2.4. Das Angebot beinhaltet und beschränkt sich auf die Erbringung der im Webhostingpaket angeführten Leistungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Abänderungen des Webhostingpakets jeglicher Art, insbesondere solcher welche durch den Kunden und/ oder sonstige Dritte gewünscht werden, im ausgewiesenen Preis nicht enthalten sind und gesondert verrechnet werden. Für von DACCORD zu erbringende weiteren Dienstleistungen wird ein Stundensatz in Höhe von 150,00 zzgl. USt vereinbart. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit des Kunden, mit Wirkung zum jeweiligen Monatsnächsten ein anderes Webhostingpaket (zu den entsprechenden wirtschaftlichen Konditionen) in Anspruch zu nehmen; diesfalls gelten die gegenständlichen AAB mutatis mutandis.
3. Bestellung und Vertragsabschluss
Der Kunde erklärt durch (firmenmäßige) Gegenzeichnung des von DACCORD unterfertigten Angebots die Annahme; dem Angebot liegen die gegenständlichen AAB zu Grunde. Durch Gegenzeichnung kommt der Vertrag rechtswirksam zu Stande. Sämtliche Unterschriften gemäß diesem Punkt können auch in Form einer digitalen Unterschrift erfolgen.
4. Information und Mitwirkungspflicht
4.1. Der Kunde hat DACCORD sämtliche Informationen, die diese zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind auf erste Aufforderung hin, jedenfalls innerhalb angemessener Frist, zur Verfügung zu stellen und bei der Erledigung entsprechend mitzuwirken. Der Kunde hat insbesondere, auf Aufforderung, bei der Erfüllung Allgemeiner Auftrags-/Geschäftsbedingungen beauftragter Dritter (im Sinne des Punktes 5 (fünf)) mitzuwirken und sich diesen, allenfalls, zu unterwerfen.
4.2. Der Kunde hat sohin sämtliche zur Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen. DACCORD ist berechtigt, bei Missachtung dieser Bestimmung durch den Kunden, den Vertrag (nach Setzung einer angemessenen Nachfrist) fristlos zu kündigen und dem Kunden den bis dahin entstandenen Zeit- und Kostenaufwand zu ersetzen.
5. Subunternehmer
DACCORD ist zur Erbringung der Dienstleistungen berechtigt, sich geeigneter Dritter zu bevollmächtigen und Produkte und (Dienst)-Leistungen, welcher Art auch immer (insbesondere von Programmierer-Innen, Informatiker-Innen, Entwickler-Innen, Systemadministrator-Innen, IT-Dienstleister-Innen, Web-Designer-Innen, Security-Expert-Innen), nach eigenem Ermessen entsprechend hinzuzuziehen. Klarstellend wird allerdings festgehalten, dass dem Kunden hierdurch keine finanziellen Nachteile, in welcher Form auch immer, entstehen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. DACCORD trifft keine Verpflichtung, den Kunden vorab über die Inanspruchnahme eines Dritten / Subunternehmers zu informieren.
6. Preise
6.1. Alle Preise, die von DACCORD angegeben oder bekanntgegeben wurden, verstehen sich (je nach Land) in Euro oder CHF einschließlich der jeweils (d.h. am Erfüllungsort) gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anderslautend angegeben.
6.2. Klarstellend wird festgehalten, dass Fremdkosten und allfällige im Zusammenhang mit den Dienstleistungen stehende Domain- oder Lizenzkosten nicht vom, im Angebot ausgewiesenen Preis mitumfasst sind. Diese werden gesondert verrechnet.
7. Leistungserbringung, Laufzeit
7.1. DACCORD hat die Dienstleistungen, wie im Angebot vereinbart, gewissenhaft, und im Einklang mit den Vertragsunterlagen zu erbringen.
7.2. Ist die (ordnungsgemäße) Leistungserbringung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht möglich, berührt dies den Anspruch von DACCORD hinsichtlich des Preises nicht. Diesfalls hat der Kunde, ungeachtet dessen, die vertraglich geschuldeten Zahlungen zu leisten.
7.3. Ist die Leistungserbringung durch DACCORD aus Gründen höherer Gewalt jedenfalls unmöglich (z.B.: Krieg, Seuche, Pandemien, wie die Covid19-Pandemie), erlöschen die wechselseitigen Leistungspflichten gemäß § 1447 ABGB. Die Regelungen gemäß diesem Punkt 8 (acht) gelten sinngemäß für beauftragte / in Anspruch genommene Subunternehmer.
7.4. DACCORD und der Kunde sind berechtigt, das gegenständliche Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum nächsten Monatsletzten zu kündigen.
8. Zahlungsmodalitäten
8.1. Es steht dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs frei, eine der von DACCORD angebotenen Zahlungsarten zu wählen; Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf Anfrage hin informiert.
8.3. Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, schuldet er DACCORD Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Hinsichtlich Unternehmenskunden gelangt sohin ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 9,2 % (neun Komma zwei Prozent) über dem Basiszinssatz zur Anwendung. Für Mahnungen werden Mahnspesen in Höhe von 10 % (zehn Prozent) des Preises je Mahnung in Rechnung gestellt. In einem solchen Fall ist DACCORD überdies berechtigt, die Dienstleistungen einzustellen.
8.4. Klarstellend wird festgehalten, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen gemäß Punkt 9.3 (neun Punkt drei) weiterführende Ansprüche von DACCORD (welcher Art auch immer) unberührt lässt. DACCORD ist in diesem Fall insbesondere berechtigt, Inkasso-Unternehmen und/ oder Rechtsanwälte mit der Einbringung der offenen Forderung/ des Preises zu beauftragen. Klarstellend wird festgehalten, dass es DACCORD auch gestattet ist, Forderungen betreffend den Preis an Dritte (etwa im Rahmen des Factoring) abzutreten bzw. zu veräußern. Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten hat der Kunde vollständig zu tragen.
8.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung im Sinne des § 1438 ABGB lediglich dann berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von DACCORD anerkannt wurden. Darüber hinaus ist der Kunde lediglich dann zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt, soweit und sofern die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
10. Gewährleistung
10.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Gewährleistung (sohin §§ 932ff ABGB bzw. (je nach Anwendbarkeit) die Regelungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG)).
11. Haftung
11.1. DACCORD haftet für die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen (nachträglicher) Unmöglichkeit der Leistung oder Verzug hinsichtlich Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.2. Hinsichtlich Unternehmenskunden gilt (abweichend und ergänzend Folgendes):
- Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch DACCORD abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung für [Programmierer-Innen/ Informatiker-Innen/ Entwickler-Innen/ Systemadministrator-Innen/ IT Dienstleister-Innen].
- Schadenersatzansprüche sind binnen 2 (zwei) Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen.
11.3. Die Haftung von DACCORD ist jedenfalls ausgeschlossen für Schäden, die dem Kunden durch fehlerhafte Inbetriebnahme, Wartung oder Instandhaltung sowie durch beauftragte externe Dritte (z.B.: Webdesigner-Innen, Programmierer-Innen, Reinigungsdienstleister) entstehen, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Darüber hinaus wird jedenfalls die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen. Sollte DACCORD diesbezüglich, von wem auch immer, in Anspruch genommen werden, hat der Kunde DACCORD vollkommen schad- und klaglos zu halten.
11.4. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die DACCORD haftet, Versicherungsleistungen erhält, hat der Kunde diese in Anspruch zu nehmen und beschränkt sich die Haftung von DACCORD diesfalls um die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme der Versicherung entstehen (insbesondere Pflicht zur Zahlung einer erhöhten Versicherungsprämie).
11.5. Die Haftungsausschlüsse gemäß diesem Punkt 12 (zwölf) umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, vertretungsbefugte Organe und Gehilfen von DACCORD.
12. Speicherung des Vertragstextes
12.1. DACCORD trägt dafür Sorge, dass der Kunde den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an DACCORD ausdrucken kann.
12.2. DACCORD speichert den Vertragstext intern (in Einklang mit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung ab), unterlässt aber jegliche Veröffentlichung.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. Diese Auftragsbedingungen und das hierdurch in weiterer Folge begründete Vertragsverhältnis unterliegen österreichischem Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen).
13.2. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Zustandekommen und Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, Alsergrund vereinbart, soweit und sofern zwingende Rechtsnormen dieser Gerichtsstandklausel nicht entgegenstehen.
14. Referenzierung und Social Media
14.1. DACCORD ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden auf der eigenen Onlinepräsenz (www.daccord.io) namentlich zu nennen und, sofern verfügbar, überdies sein Logo auf Kundenreferenzlisten zu verwenden. Darüber hinaus erteilt der Kunde seine Zustimmung, dass DACCORD im Rahmen der Auftragserfüllung (selbst oder durch Dritte) erstellte Fotos und Abbildungen auf der zuvor genannten Onlinepräsenz und DACCORD zugehörigen Social-Media-Plattformen (z.B.: die Meta-Dienste Facebook, Instagram) nach eigenem Ermessen veröffentlichen darf.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Änderungen, Ergänzungen, Modifizierungen oder jede sonstige Abweichung von diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürften zu Ihrer Gültigkeit und Wirksamkeit der Schriftform und müssen zwischen DACCORD und dem Kunden ausdrücklich vereinbart werden.
15.2. Sollten einzelne Regelungen der gegenständlichen AAB ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein, wird hierdurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen gelten als durch jene ersetzt, welche den gewünschten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.
15.3. Schriftliche oder elektronische Erklärungen sowie Rechnungen gelten dann als dem Kunden zugegangen, wenn sie an eine bekanntgegebene Postadresse oder E-Mail-Adresse des Kunden übermittelt wurden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche geschäftlichen Schriftstücke, Rechnungen etc. elektronisch erstellt und übermittelt werden.
15.4. Der Kunde ist in Kenntnis über die Neuerungen und Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (und des österreichischen Datenschutzgesetzes) und erklärt sich vor diesem Hintergrund ausdrücklich damit einverstanden, dass DACCORD personenbezogene Daten (z.B.: Name, Anschrift) insoweit verarbeitet, überlässt und / oder übermittelt, soweit und sofern dies zur Erfüllung des zugrundeliegenden Auftrags zwischen dem Kunden und DACCORD notwendig und zweckmäßig ist.